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Pflicht für jeden der auf Airbnb, Booking.com & co. vermietet

Unterkunft als Ferienwohnung mit Nutzungsänderung legal betreiben.

Sie wollen eine Ferienwohnung oder Monteursunterkunft vermieten? Dann ist eine Nutzungsänderung zwingend erforderlich. Falls nicht vorhanden, drohen hohe Bußgelder. Wir erstellen die Nutzungsänderung für Sie. Sie konzentrieren sich auf die Vermietung.

Nutzungsänderung für Ihre Ferienwohnung

Für eine legale Kurzzeitvermietung (AirBnB, Booking.com, etc.) sind Sie verpflichtet Ihre Unterkunft als Ferienwohnung umzunutzen. Anderenfalls drohen hohe Bußgelder. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot in nur 2 Minuten an:

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So können Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung betreiben.

In den aller meisten Städten gilt noch nicht das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Dieses schützt Wohnraum, wie z.B. in Berlin, da ein Wohnungsmangel vorliegt.

Mit einer, im übrigen verpflichtenden, Umnutzung durch eine Nutzungsänderung kommen Sie diesem Verbot entgegen. Wichtig dafür ist, dass das Verbot in Ihrer Stadt noch nicht ausgesprochen worden ist. 

Das Gute: Wir erledigen den Papierkram. Sie vermieten. 

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Ferienwohnungen

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Sorglos-Garantie

Sollten Sie Ihre Genehmigung nicht erhalten, erstatten wir Ihnen unsere Kosten.*

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Ziel kommen

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In 4 einfachen Schritten zu Ihrer Nutzungsänderung

Kostenlose Beratung zu Ihrer Situation

Vor einer Beauftragung führen wir ein kostenfreies Beratungsgespräch
Darin analysieren wir für Sie Ihre aktuelle Situation. Im Anschluss erhalten Sie eine Auswertung und Angebot.

Basic

Objekt bis 50 m2

999 €

zzgl. USt.

Pro

Objekt bis 100 m2

1.499 €

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Premium

Objekt bis 200 m2

1.999 €

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Was sagen unsere Kunden?

„Nachdem ich mich für ein Beratungsgespräch eingetragen hatte, war ich positiv überrascht, wie schnell der erste Kontakt zustande kam. Noch beeindruckender war die kostenfreie Analyse meiner aktuellen Lage, die mir wertvolle Einsichten in Bezug auf Zweckentfremdung etc. bot. Das ganze Team arbeitete mit einer Kombination aus Professionalität und persönlicher Note, die mich wirklich überzeugte. Ohne Zweifel kann ich diesen Service weiterempfehlen und bin dankbar für die hervorragende Unterstützung.“
Ludger Frings
Vermieter aus Braunschweig
„Nachdem ich mich entschieden hatte, den Service für die Nutzungsänderung meiner Ferienwohnung in Anspruch zu nehmen, war ich positiv überrascht, wie schnell der erste Kontakt zustande kam. Noch beeindruckender war die kostenfreie Analyse meiner aktuellen Marktlage, die mir wertvolle Einsichten bot. Das ganze Team arbeitete mit einer Kombination aus Professionalität und persönlicher Note, die mich wirklich überzeugte. Ohne Zweifel kann ich diesen Service weiterempfehlen und bin dankbar für die hervorragende Unterstützung.“
Ludger Frings
Vermieter aus Braunschweig
„Nachdem ich mich entschieden hatte, den Service für die Nutzungsänderung meiner Ferienwohnung in Anspruch zu nehmen, war ich positiv überrascht, wie schnell der erste Kontakt zustande kam. Noch beeindruckender war die kostenfreie Analyse meiner aktuellen Marktlage, die mir wertvolle Einsichten bot. Das ganze Team arbeitete mit einer Kombination aus Professionalität und persönlicher Note, die mich wirklich überzeugte. Ohne Zweifel kann ich diesen Service weiterempfehlen und bin dankbar für die hervorragende Unterstützung.“
Ludger Frings
Vermieter aus Braunschweig

Häufige Fragen - beantwortet.

Eine Nutzungsänderung ist erforderlich, sobald Sie beabsichtigen, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil in einer Art und Weise zu nutzen, die von der ursprünglichen Baugenehmigung oder dem aktuellen Bebauungsplan abweicht. Selbst wenn keine baulichen Anpassungen vorgenommen werden, muss oft dennoch ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden.

Typische Szenarien für eine Nutzungsänderung sind:

  • Ein bisher als Abstellraum dienendes Dachgeschoss soll in eine Wohnung umgewandelt werden.
  • Ein Bürogebäude soll in eine Arztpraxis transformiert werden.
  • Ein Wohngebäude soll in eine Ferienwohnung umgenutzt werden.


Für die Beantragung einer Nutzungsänderung ist es notwendig, bei der zuständigen Baubehörde ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Dieses sollte relevante Dokumente wie einen aktualisierten Lageplan, den Bauantrag sowie eine detaillierte Darlegung der vorgesehenen Nutzungsänderung beinhalten. Nach einer gründlichen Prüfung durch die Behörde, die unter anderem sicherstellt, dass die neue Nutzung mit den geltenden Bauvorschriften konform geht, wird eine Entscheidung über die Genehmigung getroffen.

Der Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks ist in der Regel berechtigt, eine Nutzungsänderung zu beantragen. Sollte der Antragsteller nicht der Eigentümer sein, z.B. im Falle eines Mieters oder Pächters, benötigt er die schriftliche Zustimmung des Eigentümers, um eine Nutzungsänderung bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen. Bei Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, könnte zudem die Zustimmung der anderen Miteigentümer erforderlich sein, abhängig von den Regelungen im Miet- oder Gemeinschaftsvertrag. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzugehen, dass alle notwendigen Zustimmungen vorliegen.

Zwar kann der Eigentümer oder ein dazu berechtigter Antragsteller die Nutzungsänderung beantragen, allerdings bedarf der Antrag normalerweise der Unterschrift einer personenbezogenen Bauvorlageberechtigung. Diese Fachperson – oft ein Architekt oder Bauingenieur – stellt sicher, dass alle notwendigen Bauvorlagen, wie Pläne, Kalkulationen und detaillierte Beschreibungen, ordnungsgemäß vorgelegt werden und füllt die erforderlichen Bauantragsformulare aus. Es gibt Situationen, in denen der Antragsteller selbst über die notwendige Qualifikation verfügt und daher keinen externen Bauvorlageberechtigten benötigt. Dennoch ist es ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Bauaufsichtsstelle zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen für den Nutzungsänderungsantrag erfüllt sind.

Um eine Nutzungsänderung zu beantragen, bedarf es zunächst einer Vorlaufzeit von etwa 10 Werktagen, um alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen sorgfältig vorzubereiten und zu prüfen. Nach Einreichung des Antrags bei der Bauaufsichtsbehörde kann es bis zu drei Monate dauern, bis eine Entscheidung über die Genehmigung getroffen wird. Bei Anträgen, die im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens oder gemäß § 77 eingereicht werden, wird die Entscheidung in der Regel binnen sechs Wochen getroffen. Es ist jedoch immer ratsam, genügend Pufferzeit einzuplanen und sich direkt bei der zuständigen Behörde über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren.

Wenn Sie eine Nutzungsänderung Ihrer Immobilie vornehmen möchten, ist es unerlässlich, dies gemäß den geltenden Vorschriften zu tun. Wenn Sie die notwendigen Genehmigungen nicht einholen und eine Nutzungsänderung ohne behördliche Zustimmung durchführen, setzen Sie sich erheblichen rechtlichen Konsequenzen aus.

Ein fehlender Antrag auf Nutzungsänderung kann zu Bußgeldern führen, die bis zu 50.000 Euro betragen können. Sollte durch die ungenehmigte Nutzung ein Personenschaden entstehen, sind Sie persönlich haftbar und müssen sämtliche daraus resultierenden Kosten tragen.

Ihre Gebäudeversicherung kann ebenfalls beeinträchtigt sein. Nutzen Sie Ihre Immobilie anders als im ursprünglichen Bauantrag angegeben, kann dies dazu führen, dass Ihre Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigert. Es ist daher von größter Bedeutung, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind, bevor Sie irgendwelche Veränderungen an Ihrer Immobilie vornehmen.